Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsabschlüsse mit Youngtimer-76 Motorsportteile
(nachfolgend YT76 genannt), auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.
1. Allgemeines
Der Durchführung von Aufträgen sowie der Lieferung von Ersatz-, Zubehör- und/oder sonstigen Teilen seitens YT76 liegen ausschließlich diese
Bedingungen sowie etwaige schriftlich zu vereinbarende gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn YT76 hat diesen Bedingungen ausdrücklich
und schriftlich zugestimmt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der YT76, die mit dem Inhalt dieser Bedingungen nicht konform sind, sind schriftlich zu vereinbaren.
YT76 behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Auflistungen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in
elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YT76 nicht zugänglich gemacht werden.
2. Angebote
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns zum Kauf angebotenen Waren auch tatsächlich und zu den genannten Preisen lieferbar sein werden.
Abweichungen in der Beschreibung / Abbildung sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Die Angebote der YT76 verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
In den vereinbarten Preisen ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe (von z.Zt. 19 %) enthalten.
Bei Teilen verstehen sich die Preise ab Werk zzgl. Verpackung und Fracht nach Wahl von YT76 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verbindliche Preisangaben bedürfen eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem die Auftragsarbeiten, soweit dies technisch bei zumutbarem Aufwand
möglich ist, aufgeführt sind. Kalkulationsgrundlage sind u.a. die Herstellerpreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlages. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass YT76 Preiskalkulationen und
Preisänderungen des Herstellers nicht vorhersehen kann und deshalb dieses Preisänderungsrisiko von dem Auftraggeber zu tragen ist.
Arbeiten, die aus von YT76 nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die YT76 nicht zu vertreten hat, unterbrochen wird, werden dem
Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Arbeiten, hinsichtlich derer zuvor ein Kostenvoranschlag gemacht wurde.
Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, bei Abnahme und/oder Aushändigung
des Auftrags- bzw. des Liefergegenstandes in bar. Der Rechnungsbetrag ist bei Meldung der Fertigstellung und Aushändigung des Auftrags- bzw. Liefergegenstandes bzw. bei Übergabe der Rechnung sofort
ohne Abzug fällig. Vorkasse kann vereinbart werden.
YT76 ist berechtigt bei Aufträgen und Lieferungen einen Vorschuss in vereinbarter Höhe zu verlangen.
Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten, oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur in soweit zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferbedingungen
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Der Versand von Waren erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch
evtl. Rücksendungen.
Rücksendungen egal aus welchem Grunde, müssen grundsätzlich frei Haus geliefert werden.
Transportschäden müssen sofort dem Zusteller (DHL, DPD, o.a.) gemeldet werden.
Auf Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten eine höhere Transportversicherung abgeschlossen.
Sollte die Ware nicht zur Verfügung stehen, übernehme wir keine Regressansprüche.
5. Leistungsverzögerung
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die YT76 die Leistungen wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat YT76, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese werden dann jeweils um die Zeit der Verzögerung verlängert.
6. Preise
Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
Die Preisangaben auf der Homepage „www.youngtimer-76-motorsportteile.de“ sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von z.Zt.
19%.
Alle Preise verstehen sich ab Lager/Hersteller zuzüglich aller Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie sonstiger Nebenkosten.
7. Pfandrecht
YT76 hat wegen aller sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber ergebenen Forderungen ein vertragliches Pfandrecht an den Gegenständen, die
aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, Eigentum von YT76, auch wenn Zahlungen für
besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von YT76.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat den Auftrags- bzw. Liefergegenstand bei der Abnahme (Abholung und/oder Anlieferung) unmittelbar auf Mängel zu untersuchen und
YT76 Mängel sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt diese Anzeige nicht, oder nicht rechtzeitig, so gilt der Auftrags- bzw. Liefergegenstand in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
Die Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder
Nachbesserung bleibt dem Auftraggeber das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages. Hierzu muss die Ware frei YT76 zu Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet nach bestem Vermögen an einer Mängelbeseitigung und damit verbundenen Schadensminimierung mitzuwirken, insbesondere
YT76 hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und ihm die hierzu benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber darf den Mangel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YT76 selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von YT76 Ersatz
der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Für die Ausführung und Qualität einer Mängelbeseitigung durch Dritte oder durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Arbeiten haftet YT76
nicht.
Ausgebaute und/oder ersetzte Teile sind YT76 zum Zwecke der Prüfung bereitzustellen.
Ist YT76 nicht Hersteller eines mit einem Sach- oder Rechtsmangel behafteten Teils, so kann YT76 seine gegenüber dem Hersteller bestehenden
Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so finden die Mängelgewährleistungsvorschriften des BGB Anwendung.
Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von YT76 gelieferte Waren oder an Objekten vorgenommene Änderungen bei
Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet werden / Verwendung finden oder wenn sie anderweitig verändert, unsachgemäß behandelt, überansprucht oder instandgesetzt werden / wurden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen und/oder für den Motorsport geeigneten Teilen um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt,
die in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Auf derartige Teile und Kits besteht keine Gewährleistung und keine Garantie!!
Gleiches gilt für Teile und Kits, die unter wettbewerbsähnlichen Bedingungen bzw. auf Rennstrecken eingesetzt werden / eingesetzt werden
können.
Generell ausgeschlossen sind Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. nicht fachgerechte Behandlung, Montage, Verwendung oder
Inbetriebnahme der von YT76 gelieferten Teile oder vorgenommenen Umrüstungen / Änderungen.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Inkompatibilitäten zu Fremdprodukten wird keine Haftung übernommen und stellt keinen Grund für eine Rückabwicklung dar.
Für die bei der Verwendung im Straßenverkehr ggfs. erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör, Umbauten, Umrüstungen ist der Auftraggeber zuständig, wir
übernehmen keine Gewähr.
10. Abnahme
Bei Abholung von Liefergegenständen (Fahrzeugen, angelieferten Teilen u.ä.), an denen Einbauten, Umbauten, Veränderungen a. A. vorgenommen wurden, hat
durch beide Vertragsparteien im Betrieb von YT76 eine Abnahme der Auftragsleistung zu erfolgen.
Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin durchgeführt werden.
Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber Beauftragter mit dem Fahrzeug oder den „Teilen“ zum Zwecke der
Abholung das Betriebsgelände von YT76 verlässt.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass der Auftragsgegenstand abholbereit ist, bzw. abgeholt werden
soll, so trägt dieser die hierdurch entstehenden Einlagerungs- und Unterhaltungskosten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die räumlichen Kapazitäten zur Verwahrung von Kraftfahrzeugen und/oder
sperrigen Gütern auf dem Betriebsgelände von YT76 begrenzt sind. Deshalb vereinbaren Auftraggeber und YT76, dass mit Ablauf des 2. Werktages nach Fertigstellung, bzw. dem vereinbarten Abholtermin,
ein Standgeld, bzw. Lagergeld in Höhe von 25,-€ (bei Fahrzeugen) bzw. 5,-€ (bei „Teilen“) je angefangenem Kalendertag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) in Rechnung gestellt werden
kann.
11. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eintragen zu lassen.
12. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der BM gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des
nachgewiesenen Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen YT76 aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Widerruf / Rückgabe
Endverbraucher können bei YT76 bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung zurückgeben. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen,
hierzu reicht eine Mitteilung per Fax. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Unfreie Sendungen werden generell nicht angenommen.
Erstattet wird nur der Kaufpreis, nicht angefallene und berechnete Versandkosten.
YT76 behält sich vor den Kaufpreis in Form einer Gutschrift, die mit nachfolgenden Lieferungen verrechnet werden kann, zu erstatten.
Grundlegende Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises ist:
dass die Ware neu und ungenutzt ist, keine Gebrauchsspuren aufweist, sich in der unbeschädigten Originalverpackung befindet (sofern geliefert) und
eine ggfs. versiegelte Verpackung ungeöffnet ist. Das Öffnen von Versiegelungen und „Einschweißfolien“ gilt als Indiz für die Benutzung der Ware.
Maßwaren und Sonderbestellungen (Teile, die der Käufer bei uns nach Beratung extra bestellt hat, Teile die auf Käuferwunsch gefertigt werden,
Sonderanfertigungen, elektronische Teile und extra als gebraucht ausgewiesene Teile) sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.
Ist der Käufer ein Unternehmer (eine juristische oder natürliche Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt), so ist der Umtausch ausgeschlossen.
Sollte aus Kulanzgründen eine Rücknahme erfolgen, behält sich YT76 vor den Aufwand in Abzug zu bringen.
14. Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung der Daten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit YT76 erfasst werden, im Rahmen des
Bundesdatenschutzes einverstanden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.
15. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bestimmungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
In diesem Fall gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
16. Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort ist der Sitz der YT76. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz
von YT76. YT76 steht es jedoch frei auch am Hauptsitz des Auftragsgebers zu klagen.
Als internationaler Gerichtsstand ist der der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Stand August 2013